Schlanke Vereinsstruktur

Der Jugendfürsorgeverein ist Mitglied und Filialanstalt der Gemeinnützigen Gesellschaft des Bezirks Zofingen.
Mitglieder des Jugendfürsorgevereins können natürliche und juristische Personen sein. Der Jahresbeitrag beträgt 10 Franken.
Der Vorstand besteht aus 7–11 Mitgliedern, die auf eine Amtsdauer von jeweils vier Jahren gewählt werden. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt seine Interessen auch nach aussen. Er entscheidet an mehreren Sitzungen pro Jahr über die eingehenden Gesuche und bewilligt Beiträge gemäss den Zweckbestimmungen.
Der Zweck des Vereins ist in Art. 2 der Statuten wie folgt umschrieben: „Der Verein hilft Kindern und Jugendlichen in bedrängten Situationen, welche im Bezirk Zofingen oder in angrenzenden Gemeinden wohnen. Die Hilfe erfolgt durch direkte oder indirekte Zuwendungen an Eltern, Elternteile und Bezugspersonen, oder an Institutionen.“
Jährlich führt der Jugendfürsorgeverein eine Sammlung durch; neben diesem Ertrag werden die Bedürfnisse des Vereins aus dem Vermögen, dem Kapitalertrag und weiteren Zuwendungen bestritten.